Marken/M/Markenverordnung (MarkenV)

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 2. Februar 2017, 13:53 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes, die Markenverordnung (MarkenV), befasst sich mit dem im Markengesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes, die Markenverordnung (MarkenV), befasst sich mit dem im Markengesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Sie stellt eine Ergänzung zum bereits bestehenden Markengesetz dar und gibt dem Anmelder genaue Hinweise, wie und in welcher Form eine Marke zur Eintragung angemeldet werden kann.


Die gesamte Verordnung finden Sie hier.


Weiterführende Infos