Marken/M/Markenverordnung (MarkenV)

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Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes, die Markenverordnung (MarkenV), befasst sich mit dem im Markengesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Sie stellt eine Ergänzung zum bereits bestehenden Markengesetz dar und gibt dem Anmelder genaue Hinweise, wie und in welcher Form eine Marke zur Eintragung angemeldet werden kann.


Die gesamte Verordnung finden Sie hier.


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