Marken/M/Markenregister: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Februar 2017, 17:10 Uhr
In einem Markenregister werden alle (in dem jeweiligen geographischen Raum) angemeldeten und eingetragenen Marken aufgelistet. Das mit der Reform des Markenrechts geschaffene Markenregister wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geführt (§ 62 MarkenG i.V.m. §§ 24, 27 MarkenV).
Es gibt allerdings auch ein Register für in Europa registrierte Marken (eSearch plus) sowie eines für international registrierte Marken (ROMARIN).
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