Marken/M/Markenreformpaket: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Februar 2017, 16:52 Uhr

Das Markenreformpaket bezeichnet die Namens- und Gebührenänderungen, die ab dem 23. März 2016 in Kraft traten.

So wurde das "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (HABM) in "Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Die „Gemeinschaftsmarke" (GM) nennt sich seit diesem Zeitpunkt "Marke der Europäischen Union" – (Unionsmarke). Darüber hinaus wurden durch das Markenreformpaket allgemein die Gebühren gesenkt.


In unserem Artikel dazu, zeigen wir detaillierter auf, was sich geändert hat:


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