Marken/M/Markengesetz (MarkenG)
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Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG), dient dem Schutz von Marken.
Es ist das Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes von 1936 und schützt zusammen mit dem Geschmacksmustergesetz, dem Gebrauchsmustergesetz und dem Patentgesetz die Nebenerzeugnisse und Kennzeichen von Unternehmen im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Das komplette Gesetz finden Sie hier.
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