Marken/M/Madrider Markenabkommen

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Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA) ist ein Abkommen, das bereits 1891 beschlossen wurde.

Zu Beginn waren hauptsächlich europäische Staaten beteiligt, heute sind es bereits über 56 Staaten. Es hält fest, dass nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können und dadurch eine international registrierte (IR) Marke geschaffen werden kann.

Ergänzt wurde das Abkommen durch ein im Jahr 1989 dazugekommenes Zusatzprotokoll, dem Protokoll zum Madrider Abkommen, PMMA. Dieses ermöglichte es vielen weiteren Staaten, dem Abkommen beizutreten und den Markenschutz global (beträchtlich) zu erweitern. Deutschland ist sowohl Vertragspartei des MMA als auch des PMMA.


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