Marken/K/konkludentes

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Konkludentes Verhalten ist ein Rechtsbegriff, der sowohl im Patent- als auch im Markenrecht angewandt wird.

Der Begriff bedeutet, dass der Markeninhaber so gehandelt haben müsste, dass man mit Sicherheit darauf schließen könnte, dass er auf bewusst auf alle seine Rechte verzichtet. Es bedarf in so einem Fall besonderer Anhaltspunkte dafür, dass der Markeninhaber die bereits erlangten Rechte an seiner Marke aufgeben will. So muss durch eine Meldung oder dem sonstigen Verhalten des Markeninhabers konkrete Anhaltspunkte entnehmbar sein, dass er sich des (möglichen) Erwerbs der Rechte an seiner Marke bewusst ist.

In der Praxis ist konkludentes Verhalten oft relevant bei Fragen der Rechtserschöpfung.



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