Marken/K/Kollisionsmarke: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Markenverletzung (u.U. auch strafrechtlich relevant) wird auch Kollision genannt. Eine Kollisionsmarke ist somit die Marke, die mit einer Marke kollidie…“)
 
 
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Eine Kollisionsmarke ist somit die Marke, die mit einer Marke kollidiert, die bereits besteht. Eine solche '''Kollision ist sogar dann möglich, wenn die Klassen der beiden Marken nicht miteinander übereinstimmen'''.  
 
Eine Kollisionsmarke ist somit die Marke, die mit einer Marke kollidiert, die bereits besteht. Eine solche '''Kollision ist sogar dann möglich, wenn die Klassen der beiden Marken nicht miteinander übereinstimmen'''.  
Ein solches Beispiel haben wir in unserem Blogbeitrag [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/wmm-und-wmf-zum-verwechseln-aehnlich/ "WMM vs. WMF"] aufgegriffen.
+
Ein solches Beispiel haben wir in unserem Blogbeitrag [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/wmm-und-wmf-zum-verwechseln-aehnlich/ ''"WMM vs. WMF"''] aufgegriffen.
  
  

Aktuelle Version vom 1. Februar 2017, 14:42 Uhr

Eine Markenverletzung (u.U. auch strafrechtlich relevant) wird auch Kollision genannt.

Eine Kollisionsmarke ist somit die Marke, die mit einer Marke kollidiert, die bereits besteht. Eine solche Kollision ist sogar dann möglich, wenn die Klassen der beiden Marken nicht miteinander übereinstimmen. Ein solches Beispiel haben wir in unserem Blogbeitrag "WMM vs. WMF" aufgegriffen.


Weiterführende Infos