Marken/I/Internationaler Markenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages auf internationale Registrierung an die ''World Intellectual Property Organization'' (WIPO) prüft diese den Antrag und trägt die Marke (sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein) in das internationale Register ein und veröffentlicht die Marke in der "[http://www.wipo.int/madrid/en/madridgazette/index.html Gazette des marques internationales]".  
 
Nach Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages auf internationale Registrierung an die ''World Intellectual Property Organization'' (WIPO) prüft diese den Antrag und trägt die Marke (sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein) in das internationale Register ein und veröffentlicht die Marke in der "[http://www.wipo.int/madrid/en/madridgazette/index.html Gazette des marques internationales]".  
  
Die Marke ist nun in jedem der von Ihnen festgelegten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (unter dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen), im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten noch die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern.  
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Die Marke ist nun in jedem der von Ihnen festgelegten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (unter dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen), im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten noch die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der Inhaber der IR-Marke die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. '''Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern bestehen!
  
Wird der Schutz gewährt, hat der Inhaber der IR-Marke die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. '''Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern bestehen!''' Die '''Schutzdauer der IR-Marke beträgt''' nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) '''20 Jahre''', nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) '''10 Jahre'''.
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''' Die '''Schutzdauer der IR-Marke beträgt''' nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) '''20 Jahre''', nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) '''10 Jahre'''. Sie kann beliebig oft verlängert werden.
Sie kann beliebig oft verlängert werden.
 
  
  

Version vom 1. Februar 2017, 12:49 Uhr

Nach erfolgreicher Registrierung Ihrer Marke, sei es national, als auch international, haben Sie das Recht Dritten die (unerlaubte) Benutzung Ihrer Marke zu untersagen.

Nach Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages auf internationale Registrierung an die World Intellectual Property Organization (WIPO) prüft diese den Antrag und trägt die Marke (sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein) in das internationale Register ein und veröffentlicht die Marke in der "Gazette des marques internationales".

Die Marke ist nun in jedem der von Ihnen festgelegten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (unter dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen), im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten noch die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der Inhaber der IR-Marke die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern bestehen!

Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) 20 Jahre, nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) 10 Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden.


Weitere Infos über die Internationale Marke (IR-Marke) finden Sie hier:


Weiterführende Infos