Marken/I/Internationale Marke

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Nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. Wichtig: Voraussetzung für eine internationale Registrierung ist das Vorhandensein einer bereits bestehenden Marke, der sog. Basismarke.

Eine in Deutschland bereits registrierte kann nicht nur als Unionsmarke (also EU-weit), sondern auch Ausgangspunkt für eine international registrierte Marke (die sog. „IR-Marke“) sein. Die Anmeldung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.

Hierbei sind die von der WIPO herausgegebenen Formblätter zu beachten. In welchen Ländern Sie bzw. Ihre Marke Rechtsschutz genießen wollen, müssen Sie bei der Anmeldung festlegen. Noch machen nicht alle 194 Länder der Welt mit - zum aktuellen Zeitpunkt (August 2016) sind es aber bereits mehr als 80 teilnehmende Länder.


Möchten Sie mehr über die eine Internationale Marke erfahren? Dann schauen Sie sich doch mal unseren ausführlichen Artikel zum Thema "IR-Marke" an:


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