Marken/I/Inhärente Unterscheidungskraft

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine Marke weist eine inhärente Unterscheidungskraft auf, wenn sie den Verbrauchern als Quelle der genannten Waren oder Dienstleistungen bekannt ist.

Individuelle und suggestive Marken sind oft von Natur aus unterscheidungskräftig, während beschreibende und generische Marken nicht von Natur aus unterscheidungskräftig sind.