Marken/H/Herkunftsfunktion

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Eine Marke bezeichnet ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Dies nennt sich Herkunftsfunktion. Der Verbraucher erkennt beim Wahrnehmen der Marke, woher die Ware kommt und kann sie von Waren anderer, vergleichbarer Anbieter unterscheiden.


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