Marken/H/Hörmarken
Version vom 1. Februar 2017, 12:37 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Hörmarken sind akustische, hörbare Marken wie Töne, Tonfolgen, Melodien, Jingles oder andere Klänge und Geräusche. Sollte ein Unternehmen durch diese ei…“)
Hörmarken sind akustische, hörbare Marken wie Töne, Tonfolgen, Melodien, Jingles oder andere Klänge und Geräusche.
Sollte ein Unternehmen durch diese eindeutig zuordenbar sein, ist es möglich Schutz dafür zu beanspruchen. Allerdings ist auch bei dieser Marke eine grafische Darstellung erforderlich. Das DPMA akzeptiert hierfür bei einer Melodie eine Notation. Bei Geräuschen reicht dies nicht allerdings aus, weswegen digitale Tonaufzeichnungen beigelegt werden müssen. (Mehr dazu hier: : § 11 Abs. 4 MarkenV)
Bekannte Beispiele: Fanfare des Studios 20th Century Fox, Melodie der Deutschen Telekom AG
Zwei weitere Artikel, in denen das Thema „Hörmarke“ behandelt wird, gibt es auf unserem Blog:
- 4 kuriose Marken, die Sie anmelden können
- Eine Marke anmelden: Diese Basics MÜSSEN Sie wissen – Teil 1
Weiterführende Infos