Marken/F/Farbmarke

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Sehr selten wird der Schutz einer Farbe beantragt. Farbmarken sind Farben, die aus einer konturlosen Farbe oder der Kombination mehreren Farben bestehen. Um eine Farbe markenrechtlich schützen zu können, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus muss die Marke die schützende Farbe bereits lange benutzen und eine überragende Bekanntheit in der Zielgruppe besitzen.

Besonders bei dieser Markeanmeldung ist die farblich korrekte Darstellung extrem wichtig. Der Anmeldung muss ein Farbmuster beigefügt und die Nummer des Farbtons eines international anerkannten Farbklassifikationssystems (RAL, Pantone, HKS) angegeben werden. Bei einer Kombination mehrerer Farben, muss außerdem die Anordnung dieser zueinander als fortlaufender Text (max. 100 Wörter) in der Markenbeschreibung angegeben werden.


Bekannte Beispiele: Nivea-Blau (Pantone 280 C) oder das Sparkassen-Rot (HKS 13). Zu beiden Farbmarken haben wir Artikel veröffentlicht, diese finden Sie hier:



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