Marken/E/Eintragungsvoraussetzungen

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Die Eintragungsvoraussetzungen für eine Marke sind folgende:

  • Sie darf nicht beschreibend sein, da beschreibende Zeichen zum Allgemeingut gehören. In Ausnahmen können beschreibende oder nicht unterscheidungsfähige Marken eingetragen werden. Jedoch nur, wenn sie sich bereits im Verkehr als Marke durchgesetzt haben.
  • Sie darf nicht täuschend sein. Wenn über Eigenschaften der Ware getäuscht wird, kann diese Marke entweder überhaupt nicht, oder nur eingeschränkt eingetragen werden.
  • Sie darf weder gegen geltendes Recht noch gute Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Sie muss unterscheidungskräftig sein


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