Marken/D/Deutsches Patent- und Markenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das 1877 gegründete Deutsche '''Patent- und Markenamt (kurz: DPMA)''' ist eine Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in München sowie Außenstellen in Jena und Berlin.  
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Das 1877 gegründete '''Deutsche Patent- und Markenamt''' (kurz: DPMA; vormals Deutsches Patentamt) ist die '''zentrale Behörde für Themen rund um den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland'''.
  
Es ist die '''zentrale Behörde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland'''. In seiner Verantwortung liegen die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte.  
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In seiner Verantwortung liegen die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte.  
  
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Der Hauptstandort des DPMA ist in München. Es gibt weitere Zweigstellen in Jena und Berlin.
  
Die Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts finden Sie [https://www.dpma.de/ hier].
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Die offizielle Internetseite des Deutschen Marken- und Patentamts finden Sie [http://dpma.de/ hier].
  
  

Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 15:40 Uhr

Das 1877 gegründete Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA; vormals Deutsches Patentamt) ist die zentrale Behörde für Themen rund um den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.

In seiner Verantwortung liegen die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte.

Der Hauptstandort des DPMA ist in München. Es gibt weitere Zweigstellen in Jena und Berlin.

Die offizielle Internetseite des Deutschen Marken- und Patentamts finden Sie hier.


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