Marken/B/Bildmarke: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie der Name schon sagt wird bei einer Bildmarke ein Bild, Bildelement oder eine Abbildung (ohne Wortbestandteile) als Marke geschützt. Abgesehen von den Regelungen des deutschen Markengesetzes kann die Bildmarke auch als Europäische Marke oder Internationale Marke angemeldet werden.
 
Wie der Name schon sagt wird bei einer Bildmarke ein Bild, Bildelement oder eine Abbildung (ohne Wortbestandteile) als Marke geschützt. Abgesehen von den Regelungen des deutschen Markengesetzes kann die Bildmarke auch als Europäische Marke oder Internationale Marke angemeldet werden.
  
Bekannte Beispiele: der Swoosh von Nike, der Mercedes-Stern, das Michelin Männchen.
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'''Bekannte Beispiele:''' der Swoosh von Nike, der Mercedes-Stern, das Michelin Männchen oder das Playboy-Häschen.
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Bildmarken eignen sich vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung, weniger zum Schutz der Erscheinungsform durch Linien, Konturen, Farben etc. Hierfür schützt man das Bild besser in Form eines Designs  nach dem Designgesetz. Zur Anmeldung kann die Bildmarke farbig oder schwarz-weiß im Markenregister eingetragen werden. Dazu müssen zwei identische grafische Wiedergaben elektronisch oder in Papierform eingereicht werden.
 
Bildmarken eignen sich vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung, weniger zum Schutz der Erscheinungsform durch Linien, Konturen, Farben etc. Hierfür schützt man das Bild besser in Form eines Designs  nach dem Designgesetz. Zur Anmeldung kann die Bildmarke farbig oder schwarz-weiß im Markenregister eingetragen werden. Dazu müssen zwei identische grafische Wiedergaben elektronisch oder in Papierform eingereicht werden.
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Eine komplette Übersicht über unsere Artikel zum Thema „Bildmarke“ finden Sie [https://info.legal-patent.com/?s=Bildmarke hier].
 
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 17:12 Uhr

Wie der Name schon sagt wird bei einer Bildmarke ein Bild, Bildelement oder eine Abbildung (ohne Wortbestandteile) als Marke geschützt. Abgesehen von den Regelungen des deutschen Markengesetzes kann die Bildmarke auch als Europäische Marke oder Internationale Marke angemeldet werden.

Bekannte Beispiele: der Swoosh von Nike, der Mercedes-Stern, das Michelin Männchen oder das Playboy-Häschen.


Bildmarken eignen sich vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung, weniger zum Schutz der Erscheinungsform durch Linien, Konturen, Farben etc. Hierfür schützt man das Bild besser in Form eines Designs nach dem Designgesetz. Zur Anmeldung kann die Bildmarke farbig oder schwarz-weiß im Markenregister eingetragen werden. Dazu müssen zwei identische grafische Wiedergaben elektronisch oder in Papierform eingereicht werden.


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