Marken/B/Benutzungsmarke
Eine Benutzungsmarke ist im Gegensatz zur Registermarke eine nicht eingetragene Marke, deren Schutz sich durch die tatsächliche markenmäßige Ingebrauchnahme (Benutzung) des Zeichens im inländischen geschäftlichen Verkehr und der Erlangung von Verkehrsgeltung innerhalb beteiligter Verkehrskreise (z.B. Händler und Endabnehmer) hinaus ergibt (§4 Nr. 2 MarkenG).
Hinsichtlich ihrer Wirkung ist sie prinzipiell gleichgestellt mit eingetragenen Marken. Auch ein doppelter Schutz als Register- und Benutzungsmarke ist möglich.
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