Marken/B/Beanstandungsbescheid

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Eine Beanstandung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt kommt vor allem bei selbst durchgeführten Markenanmeldungen häufig vor. Dieses sendet einen Beanstandungsbescheid, in dem oft die angemeldete Marke wegen bestehender absoluter Schutzhindernisse beanstandet wird.

Der Erhalt eines solchen Beanstandungsbescheids schließt nicht aus, dass die Eintragung ihrer Marke nicht doch durchsetzbar ist. Durch Stellungnahmen und Argumentation lassen sich die Ämter manchmal von der Eintragungsfähigkeit der Marke überzeugen.


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