Heilmittelwerbesetz

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gibt den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen vor. Es legt fest, dass außerhalb von Fachkreisen für Arzneimittel oder Verfahren, Behandlungen oder andere Mittel im Zusammenhang mit Arzneimitteln nicht geworben werden dürfen.

Der Begriff der Werbung ist im HWG genau definiert. Verboten sind alle Aussagen, die den Absatz des beworbenen Arzneimittels zu fördern versuchen, ebenso Preisausschreiben oder die Abgabe von Arzneimitteln, deren Muster oder Proben oder durch Gutscheine dafür.

Das Heilmittelwerbegesetz möchte die Allgemeinheit davor schützen, sich durch unsachgemäße Selbstmedikation oder zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleiten zu lassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html