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'''''Lizenzbereitschaft im Patentrecht'''''
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'''''Restitutio in integrum'''''
  
Im Patentrecht stellt die Lizenzbereitschaft eine Erklärung des Anmelders oder Inhabers eines Patents gegenüber dem Patentamt dar, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen eine angemessene Vergütung zu gestatten.
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Restitutio in integrum ist ein juristischer Begriff im Verfahrensrecht und beschreibt die Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/L/Lizenzbereitschaft]
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Die '''Restitio in integrum''' unterliegt jedoch Bedingungen, schauen Sie sich dazu gerne den Link an:
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/R/Restitutio_in_integrum Restitutio_in_integrum]
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2021, 13:38 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung

Verjährungsbeginn der Ansprüche aus einer Diensterfindung: Erkenntnis oder fahrlässige Unkenntnis

Der Verjährungsbeginn für Ansprüche zur Vergütung und zur Auskunft wird ausgelöst, wenn der Diensterfinder Kenntnis hat von seinem Anspruch oder die Erkenntnis grob fahrlässig versäumt hat. Was bedeutet das denn ganz konkret?


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