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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Weltweites Patent'''''
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'''''Widerspruchsverfahren im Markenrecht'''''
  
Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und die internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT).
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Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren eröffnet werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/W/Weltweites_Patent Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
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'''EU-Herkunftsbezeichnung: Dresdner Christstollen auch international geschützt?'''
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Dresdner Christstollen und Aachener Printen finden sich ein einer Herkunftsbezeichnung wie französischer Gruyère, dänischer Esrom, englische Cornish Pasty und italienischer Aceto Balsamico - und sogar wie Frankfurter Grüne Soße. Welchen Schutzstatus diese Produkte haben und welche Unterschiede es bei den EU-Herkunftsbezeichnungen zu beachten gibt, fasst unsere Übersicht zusammen.
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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/news-zum-geistigen-eigentum/eu-herkunftsbezeichnung-dresdner-christstollen-auch-international-geschuetzt/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-ist-betriebsgeheimnis-ist-sie-wertlos/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 3. September 2018, 13:02 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


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Nachrichten aus unserem Blog

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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.


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