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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Weltweites Patent'''''
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'''''Widerspruchsverfahren im Markenrecht'''''
  
Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen: Das Europäische Patentamt führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und die internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT).
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Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren eröffnet werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/W/Weltweites_Patent Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
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<div class="inhalt" id="mf-itn" title="In den Nachrichten">
 
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'''Vorschuss- und Abschlagszahlungen: wie berechnet man die Arbeitnehmererfindung?'''
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Eine Erfindung gemacht, ein Patent angemeldet oder das Patent am Ende doch nicht genutzt? Das passiert häufiger als man denkt, denn oft steht ja die Patenterteilung am Anfang der eigentlichen Umsetzung der Erfindung. Doch wie berechnen sich Abschlagszahlungen auf eine Arbeitnehmererfindung?
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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-kompliziert-durch-vorschuss-und-abschlagszahlungen/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-ist-betriebsgeheimnis-ist-sie-wertlos/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 3. September 2018, 14:02 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


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Nachrichten aus unserem Blog

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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.


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