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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Schutzhindernisse'''''
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'''''Widerspruchsverfahren im Markenrecht'''''
  
In Art. 7 GMVO sind die absoluten Schutzhindernissen geregelt. Sie berücksichtigen den Schutz der Interessen der Allgemeinheit. Der Schutz der Rechte einzelner ist über die relativen Schutzhindernisse des Art. 8 GMVO abgedeckt. Letztere können im Rahmen eines Widerspruchs oder im Verletzungsverfahren geltend gemacht werden. Wenn hingegen absolute Schutzhindernisse bestehen, wird die Eintragung der Marke durch das Amt untersagt.
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Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren eröffnet werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/S/Schutzhindernisse Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
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'''Ausgleichsanspruch für Miterfinder? BGH mit aktuellem Urteil im Patentrecht'''
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Es besteht ein Ausgleichsanspruch auf die gemeinsame Erfindung - aber der Ausgleichsanspruch muss eingefordert werden.
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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.
Diese und mehr Details zu einem aktuellen Urteil des BGH.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/patentrecht/ausgleichsanspruch-fuer-miterfinder-bgh-mit-aktuellem-urteil/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-ist-betriebsgeheimnis-ist-sie-wertlos/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 3. September 2018, 14:02 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


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Nachrichten aus unserem Blog

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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.


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