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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Wort-Bildmarke'''''
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'''''Widerspruchsverfahren im Markenrecht'''''
  
Diese Marke ist vor allem für jeden geeignet, der sein Wortzeichen in einer besonderen Schreibweise, einer speziellen Anordnung der Schrift oder mit einer individuellen Gestaltung der Schrift (bspw. Einer ganz spezifischen Farbe) schützen lassen möchte.
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Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren eröffnet werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
  
Sie besteht immer aus einer Kombination aus Text (Wort) und Grafik (Bild), deswegen darf sie nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein – sonst gilt sie als Wortmarke. Meistens werden Logos als Wort-Bildmarke geschützt. Bekannte Beispiele: Die Logos von ebay, Google oder Volkswagen.
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
 
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Wort-Bildmarke Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
 
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'''''Made in Germany und die Rechtsprechung – von Kolben und Kondomen'''
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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.
  
„Made in Germany“ ist zwar nur eine schlichte Herkunftsbezeichnung, seit jeher steht es aber auch für hochwertige Produkte aus Deutschland. Es ist faktisch zu einem Qualitäts-Gütesiegel geworden. Doch wie viel vom Endprodukt oder welche Teile davon müssen tatsächlich in Deutschland hergestellt worden sein, um das Gütesiegel „Made in Germany“ tragen zu dürfen? Eine Übersicht unserer Rechtsanwältin Jeannine Zorn.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/made-in-germany-rechtsprechung-kolben-und-kondome/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-ist-betriebsgeheimnis-ist-sie-wertlos/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 3. September 2018, 13:02 Uhr

Willkommen im Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz


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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.


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