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== Zufälliger Begriff ==
 
== Zufälliger Begriff ==
 
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'''''Widerspruchsverfahren'''''
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'''''Widerspruchsverfahren im Markenrecht'''''
  
Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren losgetreten werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
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Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren eröffnet werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
 
 
Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung kann schriftlich Widerspruch gegen diese erhoben werden. Die dazugehörige Gebühr ist zu entrichten. Die Gegenseite kann sich allerdings gegen den Widerspruch wehren, indem beispielsweise gezeigt wird, dass die ältere Marke nicht benutzt worden ist.
 
  
 
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
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'''''Deutsches Patent- und Markenamt veröffentlicht Jahresbericht 2016'''
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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.
  
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kann für das Jahr 2016 eine überaus erfreuliche Bilanz aufweisen: Sowohl bei den Patenterteilungen als auch bei den Markeneintragungen wurden Rekordhöhen erreicht. An einem durchschnittlichen Arbeitstag im Jahr 2016 erledigten die Prüferinnen und Prüfer im DPMA über 140 Patent- und 300 Markenverfahren. In allen Schutzrechtsbereichen sind die Anteile der Online-Anmeldungen, also der elektronisch bei uns eingereichten Anmeldungen, gegenüber dem Vorjahr gewachsen.
 
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/news-zum-geistigen-eigentum/deutsches-patent-und-markenamt-dpma-jahresbericht-2016/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-ist-betriebsgeheimnis-ist-sie-wertlos/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 3. September 2018, 13:02 Uhr

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Eine Erfindung gilt als Betriebsgeheimnis – ist sie dann wertlos? Denn eine Diensterfindung, die unter Geheimhaltung fällt, kann ein Arbeitgeber berechtigt von einer Patentanmeldung ausschließen. Dennoch kann der Diensterfinder einen Vergütungsanspruch haben.


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