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'''Apple angeklagt im Markenrechtstreit um Animoji'''
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'''Vorschuss- und Abschlagszahlungen: wie berechnet man die Arbeitnehmererfindung?'''
  
Apple gab im neuen iPhone X den 3-D animierten Charakteren im Emoji Stil den Namen Animoji. Doch der Name ist geschützt und lief sogar als App Name im Apple Store.
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Eine Erfindung gemacht, ein Patent angemeldet oder das Patent am Ende doch nicht genutzt? Das passiert häufiger als man denkt, denn oft steht ja die Patenterteilung am Anfang der eigentlichen Umsetzung der Erfindung. Doch wie berechnen sich Abschlagszahlungen auf eine Arbeitnehmererfindung?
Spannender Fall, denn morgen ist Verkaufsstart für das iPhone X.  
 
  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/apple-angeklagt-im-markenrechtstreit-um-animoji/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/de/arbeitnehmererfindung/arbeitnehmererfindung-kompliziert-durch-vorschuss-und-abschlagszahlungen/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 13. November 2017, 16:46 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Vorschuss- und Abschlagszahlungen: wie berechnet man die Arbeitnehmererfindung?

Eine Erfindung gemacht, ein Patent angemeldet oder das Patent am Ende doch nicht genutzt? Das passiert häufiger als man denkt, denn oft steht ja die Patenterteilung am Anfang der eigentlichen Umsetzung der Erfindung. Doch wie berechnen sich Abschlagszahlungen auf eine Arbeitnehmererfindung?


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