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'''''Deutsches Patent- und Markenamt veröffentlicht Jahresbericht 2016'''
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'''''Fehlende Unterscheidungskraft: „Soft Cake“ ist keine Marke!'''
  
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kann für das Jahr 2016 eine überaus erfreuliche Bilanz aufweisen: Sowohl bei den Patenterteilungen als auch bei den Markeneintragungen wurden Rekordhöhen erreicht. An einem durchschnittlichen Arbeitstag im Jahr 2016 erledigten die Prüferinnen und Prüfer im DPMA über 140 Patent- und 300 Markenverfahren. In allen Schutzrechtsbereichen sind die Anteile der Online-Anmeldungen, also der elektronisch bei uns eingereichten Anmeldungen, gegenüber dem Vorjahr gewachsen.
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Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Das entschied das Bundespatentgericht Anfang November 2016 und lies den bekannten Backwarenhersteller Bahlsen abblitzen. Das deutsche Familienunternehmen hatte versucht Soft Cake als Wortmarke schützen zu lassen, doch der 24. Senat des BPatG (Abteilung „Marken“) wies die Anmeldung zurück.  
  
>> [https://info.legal-patent.com/de/news-zum-geistigen-eigentum/deutsches-patent-und-markenamt-dpma-jahresbericht-2016/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
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>> [https://info.legal-patent.com/de/markenrecht/markenschutz-soft-cake-ist-keine-marke/ Hier geht's zum kompletten Artikel]
 
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Version vom 16. Mai 2017, 10:19 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Fehlende Unterscheidungskraft: „Soft Cake“ ist keine Marke!

Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Das entschied das Bundespatentgericht Anfang November 2016 und lies den bekannten Backwarenhersteller Bahlsen abblitzen. Das deutsche Familienunternehmen hatte versucht Soft Cake als Wortmarke schützen zu lassen, doch der 24. Senat des BPatG (Abteilung „Marken“) wies die Anmeldung zurück.

>> Hier geht's zum kompletten Artikel