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'''''Unionsmarke'''''
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'''''Widerspruchsverfahren'''''
  
Die Unionsmarke ist eine eingetragene Marke, die nicht nur nationalen Schutz bietet, sondern im gesamten EU-Raum. Bis zum 23. März 2016 hieß sie Gemeinschaftsmarke, beide Begriffe stehen jedoch für dasselbe.
+
Im Markenrecht kann ein Widerspruchsverfahren losgetreten werden, wenn eine Marke eingetragen wurde, die gegen die Rechte einer anderen verstößt.
  
Der offensichtliche Vorteil einer Unionsmarke(nanmeldung) ist, dass hier auf einen Schlag die Marke in 28 Staaten geschützt ist. Die Unionsmarke ersetzt dadurch den Aufwand, seine Marke in jedes der 28 Staaten anmelden zu müssen. Das ist nicht nur zeit-, sondern auch kostensparender.
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Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung kann schriftlich Widerspruch gegen diese erhoben werden. Die dazugehörige Gebühr ist zu entrichten. Die Gegenseite kann sich allerdings gegen den Widerspruch wehren, indem beispielsweise gezeigt wird, dass die ältere Marke nicht benutzt worden ist.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/U/Unionsmarke Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
+
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/W/Widerspruchsverfahren Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
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Version vom 16. Mai 2017, 10:19 Uhr

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Nachrichten aus unserem Blog

Deutsches Patent- und Markenamt veröffentlicht Jahresbericht 2016

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kann für das Jahr 2016 eine überaus erfreuliche Bilanz aufweisen: Sowohl bei den Patenterteilungen als auch bei den Markeneintragungen wurden Rekordhöhen erreicht. An einem durchschnittlichen Arbeitstag im Jahr 2016 erledigten die Prüferinnen und Prüfer im DPMA über 140 Patent- und 300 Markenverfahren. In allen Schutzrechtsbereichen sind die Anteile der Online-Anmeldungen, also der elektronisch bei uns eingereichten Anmeldungen, gegenüber dem Vorjahr gewachsen.

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