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'''''Patentinformationszentrum'''''
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'''''Unionsmarke'''''
  
Die Deutschen Patentinformationszentren (abgekürzt „PIZ“) sind anerkannte Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes und Mitglieder im europäischen PATLIB-Netzwerk, die sich um Angelegenheiten des gewerblichen Schutzrechts kümmern und Beratungen anbieten. In Deutschland gibt es insgesamt 21 Patentinformationszentren, in jedem Bundesland (außer Brandenburg) mindestens eins.
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Die Unionsmarke ist eine eingetragene Marke, die nicht nur nationalen Schutz bietet, sondern im gesamten EU-Raum. Bis zum 23. März 2016 hieß sie Gemeinschaftsmarke, beide Begriffe stehen jedoch für dasselbe.
  
>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Patente/P/Patentinformationszentrum Hier geht's zur Begriffserklärung]
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Der offensichtliche Vorteil einer Unionsmarke(nanmeldung) ist, dass hier auf einen Schlag die Marke in 28 Staaten geschützt ist. Die Unionsmarke ersetzt dadurch den Aufwand, seine Marke in jedes der 28 Staaten anmelden zu müssen. Das ist nicht nur zeit-, sondern auch kostensparender.
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>> [https://wiki.legal-patent.com/index.php/Marken/U/Unionsmarke Hier geht's zur vollständigen Begriffserklärung]
 
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Version vom 2. Mai 2017, 11:35 Uhr


Nachrichten aus unserem Blog

Was ist eigentlich eine Arbeitnehmererfindung bzw. Diensterfindung?

Ein Arbeitnehmer der während seiner Arbeitszeit eine Erfindung macht, hat eine sog. Arbeitnehmererfindung bzw. Diensterfindung gemacht. Wermutstropfen: Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit in der Firma entsteht, gehört erstmal dem Arbeitgeber. Doch der AN hat Anspruch auf eine Gegenleistung dafür, dass der Arbeitgeber die Erfindung für sich nutzen kann. Mit unserem Artikel geben wir Ihnen einen genauen Überblick über alle wichtigen Basics, die Sie wissen müssen.

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