Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA)

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 25. September 2017, 15:37 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Im '''Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA)''' wurde festgelegt, dass für Muster und Modelle ein international…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Im Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) wurde festgelegt, dass für Muster und Modelle ein internationaler Schutz beantragt werden kann.

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf.

Wichtig: Eine internationale Eintragung mit der Benennung von Deutschland als Schutzland hat dieselbe Wirkung wie eine Musteranmeldung nach dem Designgesetz.