Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA)

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Im Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) wurde festgelegt, dass für Muster und Modelle ein internationaler Schutz beantragt werden kann.

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf.

Wichtig: Eine internationale Eintragung mit der Benennung von Deutschland als Schutzland hat dieselbe Wirkung wie eine Musteranmeldung nach dem Designgesetz.