Designs/U/Ungeprüftes Schutzrecht

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Die beiden Voraussetzungen für das Erteilen des Designschutzes sind die Neuheit und Eigenart des Designs. Diese werden jedoch nicht geprüft. Rechte Anderer sind ebenfalls nicht Gegenstand der Prüfung. Die Schutzvoraussetzungen werden erst im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft.

Aufgrund dessen wird der Designschutz auch „ungeprüftes Schutzrecht“ genannt. Dieses Nichtprüfen erhöht für Sie die Gefahr, dass jemand anderes möglicherweise Ihr Design bereits angemeldet hat. Sie sollten sich daher zu 100% sicher sein, damit eine Designanmeldung funktioniert und Sie nicht umsonst Gebühren bezahlen.


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