Designs/S/Schutzumfang

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Wie der Name bereits erahnen lässt, gibt es für jedes Design einen gewissen Schutzumfang, den der Rechteinhaber bei der Anmeldung genau angeben bzw. abgrenzen muss. Abhängig davon, wie Sie den Schutzumfang formulieren, kann über die Wiedergabe des Designs ein breiterer oder auch engerer Schutzumfang erzielt werden.

Um nur einen gewissen Teil eines Designs zu schützen, können Sie diejenigen Teile, die nicht geschützt werden sollen, durch gepunktete oder gestrichelte Linien darstellen. Anhand dieses Beispiels können Sie sehen, dass der Schutzumfang sich auf das Uhrengehäuse, jedoch nicht auf die beiden äußeren Knöpfe erstreckt.


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