Designs/K/Kosten
Für eine Designanmeldung sind amtliche Gebühren zu entrichten. An diesen Gebühren kommen Sie nicht vorbei.
Dabei sind die Kosten von mehreren Faktoren abhängig, wie bspw. die Art der Anmeldung. Eine postalische Anmeldung ist teurer wie eine Online-Anmeldung. Eine Sammelanmeldung senkt den Preis pro Designanmeldung erheblich. Möchten Sie die Bekanntmachung Ihrer Wiedergabe verzögern, so kostet Sie das ebenfalls eine Gebühr.
Wir zeigen Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die Kosten. Eine komplette Aufstellung erhalten Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- 1 ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von 5 Jahren, ohne Aufschiebung
- 2 ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von vorerst 30 Monaten (=Aufschiebung)
- 3 ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von 5 Jahren, ohne Aufschiebung
- 4 ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von vorerst 30 Monaten (=Aufschiebung)
- 5 Kosten-Beispiele einer Designanmeldung
ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von 5 Jahren, ohne Aufschiebung
Einzelanmeldung
- Bei elektronischer Anmeldung: 60 Euro
- Bei Papieranmeldung/postalischer Anmeldung: 70 Euro
ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von vorerst 30 Monaten (=Aufschiebung)
Einzelanmeldung
- Einzelanmeldung eines Designs: 30 Euro
ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von 5 Jahren, ohne Aufschiebung
Sammelanmeldung
- Bei elektronischer Anmeldung: je Design 6 Euro, mindestens jedoch 60 Euro (=10 Designs)
- Bei Papieranmeldung/postalischer Anmeldung: je Design 7 Euro, mindestens jedoch 70 Euro (=10 Designs)
ANMELDEGEBÜHREN – Schutzdauer von vorerst 30 Monaten (=Aufschiebung)
Sammelanmeldung
- Sammelanmeldung eines Designs: je Design 3€, mindestens jedoch 30€ (=10 Designs)
Kosten-Beispiele einer Designanmeldung
- Einzelanmeldung (elektronisch) = 60 Euro
- Einzelanmeldung (Papier) = 70 Euro
- Einzelanmeldung bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe = 30 Euro
- Sammelanmeldung mit 20 Designs (elektronisch) = 120 Euro
- Sammelanmeldung mit 20 Designs (Papier) = 140 Euro
- Sammelanmeldung mit 50 Designs bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe = 150 Euro
Hinweis: Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung gezahlt, gilt die Anmeldung gemäß § 6 Abs. 2 PatKostG als zurückgenommen.
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