Designs/G/Geschmacksmuster: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 18:27 Uhr
Das Geschmacksmuster war der bis zum 31.12.2013 gebräuchliche Ausdruck zum Schutz seiner ästhetischen Erscheinungsform. Mit dem 1. Januar 2014 wurde aus dem „Geschmacksmuster“ das „eingetragene Design“.
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