Designs/E/Erstreckungsgebühr: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 18:36 Uhr
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe um 30 Monate ab dem Anmeldetag bzw. dem Prioritätstag zu stellen.
Hierdurch ermäßigt sich die Anmeldegebühr auf 3 Euro je Design, jedoch mindestens 30 Euro. Vor Ablauf der 30 Monate ab dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag muss eine Erstreckungsgebühr in Höhe von 4 Euro je Design, jedoch mindestens 40 Euro, nachgezahlt werden, da die Schutzdauer ansonsten bereits mit der Aufschiebungsfrist endet (also 30 Monate nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag).
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