Designs/E/Eingetragenes Design

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Ein eingetragenes Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Berechtigung zur Benutzung (s)einer ästhetischen Erscheinungsform (also bspw. Gestalt, Farbe, Form) gibt. Seit dem 1. Januar 2014 ersetzt das „eingetragene Design“ das „Geschmacksmuster“.

Designs sind vom Patent- oder Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Durch die Eintragung in das Designregister erlangt die Erscheinungsform Schutz. Das Designgesetz (alt „Geschmacksmustergesetz“) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Dadurch, dass heutzutage die optische Aufmachung eines Produkts oftmals das einzige Unterscheidungsmerkmal und ein Hauptargument für einen Kauf und somit den wirtschaftlichen Erfolg ist, ist ein Schutz dieser Erscheinungsform wichtig. Mit einem eingetragenen Design verfügen Sie über ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung Ihres Produktes.


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