Designs/D/Designschutz

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Um Ihr Design zu schützen, müssen Sie Ihr Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung ist Design für maximal 25 Jahre geschützt.

Als eingetragenes Design kann die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses geschützt werden. Durch ein eingetragenes Design wird also die Gestaltung einer Fläche – zum Beispiel eines Stoffes oder einer Tapete – oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes geschützt. Hierspielen die Linien, Konturen, Farben, die Gestalt, die Oberflächenstruktur oder die Werkstoffe des Erzeugnisses eine Rolle.


Voraussetzungen zum Schutz:

1. Das Design muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder auf andere Weise vermarktet worden sein.

2. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Design Eigenart aufweist. Sein Gesamteindruck muss sich von bereits bekannten Designs unterscheiden. Hierbei kommt es weder auf die Sicht eines Laien noch auf die eines Produktdesigners an. Entscheidend ist der bei einem so genannten "informierten Benutzer" hervorgerufene Gesamteindruck.


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