Designs/D/Designanmeldung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Ihre Designanmeldung müssen Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen. Diese können Sie postalisch oder online vornehmen. Für Ihren (postalischen) Antrag müssen Sie das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formular R 5703 verwenden.

Bei einer Sammelanmeldung können Sie bis zu 100 Designs in einer Anmeldung zusammenfassen. Im Fall einer Sammelanmeldung müssen Sie zusätzlich das Anlageblatt R5703.2 einreichen.

Beim der postalischen Anmeldung können Sie Ihr Design und die dazugehörigen Dateien (z.B. Zeichnungen oder Fotografien) auch mit einem Datenträger, bspw. CD, einsenden. Sie können bis zu zehn Fotografien Ihres Designs einreichen (z.B. aus verschiedenen Perspektiven). Bitte beachten Sie, dass Sie die Merkmale, die für Ihr Design ausschlaggebend sind und für die Sie den Schutz beantragen wollen, deutlich erkennbar sind.

Wichtig ist hier, dass Sie Bilder im .JPG-Format und Texte am besten in einer Textdatei (.TXT) einreichen.


Alle benötigen Informationen finden Sie beim DPMA


Online-Anmeldung

Entscheiden Sie sich für eine Online-Anmeldung Ihres Designs können Sie entweder die Seite des DPMAdirektWeb aufrufen oder die Software „DPMAdirekt“ verwenden. In beiden Fällen werden Sie über eine übersichtliche Eingabemaske durch die Anmeldung geführt.


Designanmeldung – das benötigt das DPMA von Ihnen

  • Angaben zu Ihrer Identität (Name, Adresse, etc.)
  • Eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe (Bild) des Musters. Diese kann entweder auf das Wiedergabeblatt aufgeklebt, gedruckt oder auf einem elektronischen Datenträger (CD oder DVD) eingereicht werden.
  • Ein Erzeugnis des Produkts, in das Ihr Design aufgenommen oder bei dem es verwendet werden soll.


Weiterführende Infos