Designs/A/Ausländische Priorität: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese findet Anwendung, wenn das Design bereits in einem [http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?lang=en&treaty_id=2 Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft] zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder der Welthandelsorganisation angemeldet ist. Um zu beweisen, dass Sie Ihr Design bereits zuvor in einem ausländischen Land zur Schau gestellt haben, ist eine Abschrift der Voranmeldung vorzulegen.
 
Diese findet Anwendung, wenn das Design bereits in einem [http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?lang=en&treaty_id=2 Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft] zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder der Welthandelsorganisation angemeldet ist. Um zu beweisen, dass Sie Ihr Design bereits zuvor in einem ausländischen Land zur Schau gestellt haben, ist eine Abschrift der Voranmeldung vorzulegen.
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'''Weiterführende Infos'''
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* [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Designs Übersicht über alle "Design"-Begriffe]
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2017, 18:33 Uhr

Neben der Ausstellungspriorität gibt es noch die sog. „ausländische Priorität“.

Diese findet Anwendung, wenn das Design bereits in einem Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder der Welthandelsorganisation angemeldet ist. Um zu beweisen, dass Sie Ihr Design bereits zuvor in einem ausländischen Land zur Schau gestellt haben, ist eine Abschrift der Voranmeldung vorzulegen.


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