Arbeitnehmererfindung/P/Patent-Verjährung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 2. Februar 2021, 14:11 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die maximale Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre. Für diese Laufzeit hat ein Arbeitnehmererfinder Anspruch auf Erfindervergütung durch seinen Arbei…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die maximale Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre.

Für diese Laufzeit hat ein Arbeitnehmererfinder Anspruch auf Erfindervergütung durch seinen Arbeitgeber, solange dieser die Erfindung wirtschaftlich nutzt - das gilt auch für eine innerbetriebliche Nutzung.

Ein Patent verjährt daher nicht, sondern seine Laufzeit endet.

Allerdings verjähren die Ansprüche des Diensterfinders, und zwar sowohl der Anspruch auf Vergütung als auch der Anspruch auf Auskunft durch den Arbeitgeber. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre von dem Zeitpunkt an, wenn der Erfinder Erkenntnis über seinen Anspruch hat.