Arbeitnehmererfindung/D/Diensterfindung

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
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Die „Diensterfindung“ ist die korrekte Bezeichnung für die „Arbeitnehmererfindung“. Die beiden Begriffe bedeuten also das gleiche. Beide beschreiben das Szenario, dass ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit eine Erfindung, die als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden kann, gemacht hat.


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