Arbeitnehmererfindung/D/Diensterfindung
Version vom 3. Februar 2017, 14:42 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die „Diensterfindung“ ist die korrekte Bezeichnung für die „Arbeitnehmererfindung“. Die beiden Begriffe bedeuten also das gleiche. Beide beschreiben d…“)
Die „Diensterfindung“ ist die korrekte Bezeichnung für die „Arbeitnehmererfindung“. Die beiden Begriffe bedeuten also das gleiche. Beide beschreiben das Szenario, dass ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit eine Erfindung, die als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden kann, gemacht hat.
Weiterführende Infos