Arbeitnehmererfindung/D/Diensterfindung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die „Diensterfindung“ ist die korrekte Bezeichnung für die „Arbeitnehmererfindung“. Die beiden Begriffe bedeuten also das gleiche. Beide beschreiben das Szenario, dass ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit eine Erfindung, die als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden kann, gemacht hat.
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Die „Diensterfindung“ ist die korrekte Bezeichnung für die „[http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/A/Arbeitnehmererfindung Arbeitnehmererfindung]“. Die beiden Begriffe bedeuten also das gleiche. Beide beschreiben das Szenario, dass ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit eine Erfindung, die als [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/P/Patent Patent] oder [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/G/Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster] angemeldet werden kann, gemacht hat.
  
  

Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 15:45 Uhr

Die „Diensterfindung“ ist die korrekte Bezeichnung für die „Arbeitnehmererfindung“. Die beiden Begriffe bedeuten also das gleiche. Beide beschreiben das Szenario, dass ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit eine Erfindung, die als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden kann, gemacht hat.


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