Arbeitnehmererfindung/D/Deutsches Patent- und Markenamt

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 3. Februar 2017, 14:41 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das 1877 gegründete '''Deutsche Patent- und Markenamt''' (kurz: DPMA; vormals Deutsches Patentamt) ist die '''zentrale Behörde für Themen rund um den gewerb…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das 1877 gegründete Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA; vormals Deutsches Patentamt) ist die zentrale Behörde für Themen rund um den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.

In seiner Verantwortung liegen die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte.

Der Hauptstandort des DPMA ist in München. Es gibt weitere Zweigstellen in Jena und Berlin.

Die offizielle Internetseite des Deutschen Marken- und Patentamts finden Sie hier.


Weiterführende Infos