Arbeitnehmererfindung/A/ArbnErfG

Aus Das Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz | Legal-Patent.com
Version vom 3. Februar 2017, 14:18 Uhr von Roth (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „„ArbnErfG“ ist die Abkürzung für „Arbeitnehmererfindungsgesetz“. Am 1. Oktober 1957 in Kraft getreten und in 2010 zuletzt neu geregelt, führt das Ar…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

„ArbnErfG“ ist die Abkürzung für „Arbeitnehmererfindungsgesetz“. Am 1. Oktober 1957 in Kraft getreten und in 2010 zuletzt neu geregelt, führt das Arbeitnehmererfindungsgesetz die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers auf. Das ArbnErfG definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Interessen von AN und AG.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Eintrag „Arbeitnehmererfindungsgesetz“


Weiterführende Infos