Arbeitnehmererfindung/A/ArbnErfG: Unterschied zwischen den Versionen

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„ArbnErfG“ ist die Abkürzung für „Arbeitnehmererfindungsgesetz“. Am 1. Oktober 1957 in Kraft getreten und in 2010 zuletzt neu geregelt, führt das Arbeitnehmererfindungsgesetz die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers auf. Das ArbnErfG definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Interessen von AN und AG.
 
„ArbnErfG“ ist die Abkürzung für „Arbeitnehmererfindungsgesetz“. Am 1. Oktober 1957 in Kraft getreten und in 2010 zuletzt neu geregelt, führt das Arbeitnehmererfindungsgesetz die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers auf. Das ArbnErfG definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Interessen von AN und AG.
  
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 15:18 Uhr

„ArbnErfG“ ist die Abkürzung für „Arbeitnehmererfindungsgesetz“. Am 1. Oktober 1957 in Kraft getreten und in 2010 zuletzt neu geregelt, führt das Arbeitnehmererfindungsgesetz die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers auf. Das ArbnErfG definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Interessen von AN und AG.

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