Arbeitnehmererfindung/A/Arbeitnehmererfindungsgesetz

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Das Arbeitnehmererfindungsgesetz („ArbnErfG“ abgekürzt und manchmal auch Arbeitnehmererfindergesetz genannt) umfasst alle Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber und sorgt für einen ausgewogenen Interessenausgleich für beide Parteien. Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes sind Arbeitnehmer im privaten und im öffentlichen Dienst, sowie Beamte und Soldaten (§ 1 ArbnErfG).

Macht ein Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit eine Erfindung, so hat er nach § 6 PatG ein Anrecht auf das Patent. Bei Erfindungen von Arbeitnehmern besteht ein Konflikt zwischen diesem Erfinderrecht des Arbeitnehmers und dem Anspruch des Arbeitgebers auf die während der Arbeitszeit in seinem Unternehmen entstandene Erfindung.


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