Arbeitnehmererfindung/A/Arbeitnehmererfinderrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach deutschem Patentrecht hat grundsätzlich der Erfinder das Recht auf das Patent. Im Falle einer (Dienst-)Erfindung vom Arbeitnehmer gestaltet es sich anders.  
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Nach deutschem Patentrecht hat grundsätzlich der Erfinder das Recht auf das Patent. Im Falle einer [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/D/Diensterfindung (Dienst-)Erfindung] vom Arbeitnehmer gestaltet es sich anders.  
  
 
Sollten Sie etwas „auf der Arbeit erfunden“ haben, so hat erstmal der Arbeitgeber das Recht auf eine Anmeldung und wirtschaftliche Verwertung des Patents. Sollte der Arbeitgeber das Patent in Anspruch nehmen, geht das Recht an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.
 
Sollten Sie etwas „auf der Arbeit erfunden“ haben, so hat erstmal der Arbeitgeber das Recht auf eine Anmeldung und wirtschaftliche Verwertung des Patents. Sollte der Arbeitgeber das Patent in Anspruch nehmen, geht das Recht an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.
  
Sie als Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese angemessene Vergütung lässt sich grob kalkulieren, es wird jedoch nie ein genauer Prozentsatz oder Betrag festgesetzt.  
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Sie als Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf eine [http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/A/Angemessene_Vergütung angemessene Vergütung]. Diese angemessene Vergütung lässt sich grob [https://info.legal-patent.com/de/kalkulator-fuer-erfinderverguetung/ kalkulieren], es wird jedoch nie ein genauer Prozentsatz oder Betrag festgesetzt.  
  
 
Lesen Sie dazu auch mehr im Eintrag „[http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/A/Arbeitnehmererfindung Arbeitnehmererfindung]“
 
Lesen Sie dazu auch mehr im Eintrag „[http://wiki.legal-patent.com/index.php/Arbeitnehmererfindung/A/Arbeitnehmererfindung Arbeitnehmererfindung]“

Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 12:49 Uhr

Nach deutschem Patentrecht hat grundsätzlich der Erfinder das Recht auf das Patent. Im Falle einer (Dienst-)Erfindung vom Arbeitnehmer gestaltet es sich anders.

Sollten Sie etwas „auf der Arbeit erfunden“ haben, so hat erstmal der Arbeitgeber das Recht auf eine Anmeldung und wirtschaftliche Verwertung des Patents. Sollte der Arbeitgeber das Patent in Anspruch nehmen, geht das Recht an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.

Sie als Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese angemessene Vergütung lässt sich grob kalkulieren, es wird jedoch nie ein genauer Prozentsatz oder Betrag festgesetzt.

Lesen Sie dazu auch mehr im Eintrag „Arbeitnehmererfindung


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